Hallo,
unser Sportmietboot ist nach Kauf im Schiffsregister eingetragen worden. Der Eichschein liegt vor, ist aber abgelaufen.
Die Daten daraus werden vom Amtsgericht nicht anerkannt, da abgelaufen.
Vom Gutachter habe ich ein Abnahmeprotokoll lt. Sportbootvermietungsordnung erhalten und zum Amtsgericht geschickt. Das Abnahmeprotokoll des Gutachters wird nicht anerkannt, ich soll den Nachweis über die Wasserverdrängung neu eichen lassen.
Ist das bei einem Sportmietboot überhaupt notwendig?
Gruß
Astrid
unser Sportmietboot ist nach Kauf im Schiffsregister eingetragen worden. Der Eichschein liegt vor, ist aber abgelaufen.
Die Daten daraus werden vom Amtsgericht nicht anerkannt, da abgelaufen.
Vom Gutachter habe ich ein Abnahmeprotokoll lt. Sportbootvermietungsordnung erhalten und zum Amtsgericht geschickt. Das Abnahmeprotokoll des Gutachters wird nicht anerkannt, ich soll den Nachweis über die Wasserverdrängung neu eichen lassen.
Ist das bei einem Sportmietboot überhaupt notwendig?
Gruß
Astrid
Eintragung in das Schiffsregister
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